Was braucht man, um in der Türkei „Ja“ sagen zu können?
Im Allgemeinen ist die Eheschließung in der Türkei für Ausländer ein ziemlich langwieriger und schwieriger Prozess, der viele verschiedene Formalitäten und Verfahren erfordert. Aus diesem Grund ziehen es viele Menschen vor, in ihrem eigenen Land standesamtlich zu heiraten und nur die Hochzeitsfeier in der Türkei abzuhalten.
Wenn ein deutscher und ein türkischer Partner in der Türkei heiraten wollen, brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Wir haben eine Liste für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass jederzeit Änderungen möglich sind. Außerdem sind, wie Sie sicher wissen, die rechtlichen Verfahren und der erforderliche Papierkram je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich beim jeweiligen Konsulat beraten zu lassen.
Bestimmungen bei der Hochzeit in der Türkei
Unsere Empfehlung ist es, sich bei dem für Sie zuständigen türkischen Standesamt im Detail zu erkundigen, welche Unterlagen Sie brauchen. Für ein Standardverfahren sind hier die Dokumente aufgeführt, die in der Regel von Ihnen verlangt werden:
Unterlagen, die von dem türkischen Partner benötigt werden:
- Türkischer Personalausweis
- Abschrift des Personalausweises mit Bild
- Personenstandregisterauszug
- Meldebescheinigung
- 6 Passbilder, nicht älter als 6 Monate
- Gesundheitszeugnis für eine Heirat, ausgestellt von einem staatlichen Krankenhaus in der Türkei
Unterlagen, die von dem deutschen Partner benötigt werden:
- Reisepass + notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses
- 6 Passbilder, nicht älter als 6 Monate
- Gesundheitszeugnis für eine Heirat, ausgestellt von einem staatlichen
Krankenhaus in der Türkei - Internationales Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt vom Standesamt in Deutschland
- Geburtsurkunde
- Die Aufenthaltsgenehmigung, die Arbeitserlaubnis oder das Visum eines ausländischen Staatsangehörigen dürfen nicht abgelaufen sein. Wenn diese Fristen ablaufen, kann die Ehe nicht vollzogen werden.
- Eine Wohnungsbescheinigung oder ein Mietvertrag ist erforderlich, wenn beide Partner ausländische sind
- Sollte der deutsche Partner kein Türkisch sprechen, wird die Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers verlangt.
Wichtiger Hinweis: Die Unterlagen können Sie in der Regel alle problemlos zusammentragen, allerdings sollten Sie bei den Behörden in beiden Staaten mit einer gewissen Vorlaufzeit rechnen. Die Beschaffung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses dauert etwas länger, daher wollen wir hier kurz darauf eingehen.
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Internationales Ehefähigkeitszeugnis
Das internationale Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie beim Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Partners mit einem Formular schriftlich beantragen. Sollte der deutsche Partner nicht mehr in Deutschland wohnen, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig, ansonsten das Standesamt I in Berlin.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie diesem Antrag beizufügen müssen. In der Regel werden die unten aufgeführten Papiere benötigt. Beachten Sie bitte, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass jederzeit Änderungen möglich sind:
Unterlagen, die von dem deutschen Partner benötigt werden
- Geburts- oder Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- Staatsangehörigkeitsnachweis in Form einer beglaubigten
- Fotokopie des Reisepasses
- Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde
- Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die
- Meldebehörde
Unterlagen, die von dem türkischen Partner benötigt werden:
- Geburtsurkunde (Formül A)
- Pass oder Ausweiskopie (beglaubigt)
- Meldebescheinigung
- Personenstandregisterauszug
- bei Vorehe: Nachweis über Auflösung (Scheidungsurteil, ggf. mit Anerkennungsurteil/-vermerk)
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen in türkischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer übersetzt sein müssen.
Zusätzlich müssen nach der Übersetzung sowohl die Meldebescheinigung als auch der Personenstandregisterauszug mit einer Apostille der türkischen Behörden versehen werden. Falls ein Scheidungsurteil aus einer Vorehe vorliegt, muss dies ebenfalls mit einer Apostille versehen werden.
Wichtiger Hinweis: In der Regel ist eine kurzfristige Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnisses nicht möglich. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 2-6 Wochen rechnen. Detaillierte Auskunft kann Ihnen das für Sie zuständige Standesamt geben.
Gesundheitszeugnis
Welche Tests genau in dem Gesundheitszeugnis enthalten sein müssen, wird Ihnen das zuständige Standesamt sagen. Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie die Tests machen lassen, da es Abweichungen geben kann. In der Regel wird jedoch folgendes getestet:
- Röntgenbild der Lunge
- Bestimmung der Blutgruppe
- Hepatitis
- Syphilis
- AIDS
- Mittelmeer-Anämie (entfällt bei Personen über 50 Jahren)
Vom Gesetz her gelten Syphilis, Gonorrhöe, Ulcus molle, Lepra und Tuberkulose als Ehehindernis und es wird kein Gesundheitszeugnis ausgestellt.
Egal wo und in welchem Krankenhaus Sie die Tests machen lassen, das Gesundheitszeugnis muss von dem „Aile Hekim“, dem für Sie in der Türkei zuständigen Hausarzt, abgezeichnet und beglaubigt werden. Daher empfehlen wir, sich erst mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen, bevor Sie anfangen, die erforderlichen Tests zu machen. Das Gesundheitszeugnis ist 6 Monate lang gültig.
Wichtiger Hinweis: Nachdem Sie alle notwendigen Unterlagen besorgt haben, steht Ihrer Trauung nichts mehr im Wege und Sie können bei dem türkischen Standesamt einen Termin beantragen. Hier müssen Sie ein Formular ausfüllen und man wird sich mit Ihnen über die möglichen Termine sprechen.
Trauzeugen
Nun, da das Datum Ihrer Hochzeit feststeht, ist es Zeit, sich mit den schönen Dingen zu befassen. Zum Beispiel die Auswahl der Trauzeugen für Ihre Hochzeit. Aber was ist die gesetzliche Anforderung für Trauzeugen in der Türkei? Das ist ganz einfach, Sie benötigen für die Trauung in der Türkei mindestens 2 und maximal 4 Trauzeugen, die sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Die Zeugen müssen über 18 Jahre alt sein und sie müssen das Paar kennen. Die Trauzeugen können Ausländer sein.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in einigen Standesämtern die Eltern des Paares nicht als Trauzeugen akzeptiert werden oder dass sie nur als Zweitzeugen zu anderen offiziellen Trauzeugen zugelassen werden. Einige Ämter erlauben mehr als 4 Zeugen. Bitte fragen Sie bei dem Amt nach, am besten gleich dann, während Sie das Formular ausfüllen und den Termin festlegen.
Trauung im Standesamt
Anders als in Deutschland geht die Trauung im türkischen Standesamt ziemlich schnell, da meistens großer Andrang herrscht und die Termine ziemlich dicht aufeinander vergeben werden. Es ist üblich, dass die Braut im Brautkleid zum Standesamt kommt. Die Zeremonie selbst dauert nicht länger als 10 Minuten.
Anschließend stellt sich das Brautpaar im Standesamt vor dem Trauungssaal auf, um Glückwünsche und Geschenke in Form von Geld oder Gold entgegenzunehmen.
Manche Paare entscheiden sich dafür, nur auf dem Standesamt zu heiraten und auf die anschließende Feier zu verzichten. In diesem Fall bleibt das Paar etwas länger vor dem Standesamt stehen, damit jeder gratulieren kann. Falls es jedoch nach der Trauung eine Feier gibt, verlässt das Paar das Standesamt relativ schnell, um noch Fotos machen zu lassen, bevor die Feier beginnt.
Wichtiger Hinweis: Gäste, die nur der Trauung auf dem Standesamt und nicht der Feier beiwohnen, werden das Paar sehen wollen, um zu gratulieren und ein Geschenk zu überreichen. Gäste, die zu der Feier kommen, werden ihr Geschenk bei der Feier übergeben.
Heiratsurkunde
Unmittelbar nach der Trauung wird vom Standesamt das sogenannte „aile cüzdanı“ ausgestellt, das „internationale Familienbuch“. Das rote Büchlein im DIN A5 Format ist der offizielle Beweis dafür, dass Sie nun verheiratet sind. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage des 15. CIEC-Übereinkommens vom 1974.
Allerdings wird es in dieser Form in Deutschland nicht anerkannt, da Deutschland diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist. Sollten Sie für Deutschland einen Nachweis über Ihre Hochzeit benötigen, so lassen Sie sich bitte eine internationale Heiratsurkunde, „Evlenme Kayıt Örneği Formül B“, beim Personenstandsamt ausstellen.
Anerkennung der Ehe in Deutschland
Ehen, die in der Türkei vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen wurden, werden in Deutschland anerkannt. Es besteht keine Pflicht, die Ehe in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Falls Sie jedoch möchten, können Sie die in der Türkei geschlossene Ehe in das deutsche Eheregister nachtragen lassen. Danach bekommen Sie dann auch eine deutsche Eheurkunde. Nähere Auskunft hierzu bekommen Sie von den Auslandsvertretungen.
Namenserklärung nach der Hochzeit
In der Türkei muss eine Frau nach der Hochzeit den Nachnamen ihres Mannes annehmen. Sie darf jedoch ihren Geburtsnachnamen vor dem Nachnamen ihres Mannes verwenden. Dafür muss sie einen Antrag beim Heiratsbeamten oder später beim Standesamt stellen.
Vor dem türkischen Standesbeamten werden Sie eine Namenserklärung abgeben, die beurkundet, welchen Nachnamen Sie nach der Hochzeit führen wollen. Deutschland erkennt diese Namenserklärungen jedoch nicht an.
Falls Sie einen Reisepass auf Ihren neuen Nachnamen beantragen wollen, müssen Sie zuerst bei dem für Sie zuständigen Deutschen Konsulat eine Namenserklärung abgeben. Dazu benötigen Sie einen Online-Termin. Das persönliche Erscheinen beider Eheleute ist erforderlich.
Sie müssen dazu unter anderem einen Identitätsnachweis wie zum Beispiel Ihre Pässe, die internationale Heiratsurkunde „Evlenme Kayıt Örneği Formül B“, Ihre Geburtsurkunden sowie einen Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen, auch zur Staatsangehörigkeit „Nüfus Kayıt Örneği -Tam Tekmil ve Vukuatlı“ mitbringen. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus, ob Sie noch andere Unterlagen brauchen.
Diese Erklärung wird dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet. Sobald von dort die Bestätigung über den Erhalt bei der Auslandsvertretung eingegangen ist, kann der Reisepass auf den neuen Namen ausgehändigt werden.
Wichtiger Hinweis: Beantragen können Sie den Pass jedoch gleichzeitig, also in dem Moment, in dem Sie die Namenserklärung abgeben. Ausgehändigt bekommen Sie ihn aber erst nach der Bestätigung durch die deutschen Behörden. Da es in der Regel 3-5 Wochen dauert, bis der neue Pass da ist, empfiehlt es sich, beide Anträge gleichzeitig zu stellen.
Aufenthalt in der Türkei nach der Hochzeit
Nachdem Sie nun verheiratet sind und in der Türkei leben möchten, benötigt der ausländische Partner eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei. Diese müssen Sie beantragen. Aufgrund der Eheschließung wird der Antrag zweifellos genehmigt werden.
Beachten Sie jedoch bitte, dass eine Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis nicht mit einschließt. Die Arbeitserlaubnis muss separat beantragt werden und in der Regel muss dies über die Firma geschehen, bei der Sie arbeiten möchten.
Da die diesbezüglichen Gesetze jedoch einem ständigen Wandel unterworfen sind und in ihrer Struktur und Auslegung sehr vielseitig sind, würde es hier zu weit führen, im Einzelnen darauf einzugehen. Unsere Empfehlung ist daher, sich mit der in der Türkei für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen und von dort detaillierte Informationen einzuholen.
Wichtiger Hinweis: Es gibt auch Firmen, die relocation services anbieten und die Ihnen auf diesem Gebiet weiterhelfen können. Durch die langjährige Erfahrung dieser Unternehmen bekommen Sie Ihre Angelegenheiten oftmals schneller und in jedem Fall bequemer und praktischer geregelt, als wenn Sie alles selbst erledigen. Natürlich fallen Gebühren unterschiedlicher Höhe für diesen Service an.
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung
Nach neuester Gesetzgebung wird weder nach türkischem noch nach deutschem Recht die Staatsangehörigkeit des Partners automatisch durch die Eheschließung erworben, sondern kann nach der Heirat unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Da es sich hierbei um ein Verfahren handelt, bei dem sehr viele Details und Einzelheiten beachtet werden müssen und das jederzeit durch neue Gesetzgebungen Änderungen unterworfen werden kann, würde es den Rahmen dieser Seite sprengen, genauer darauf einzugehen.
Unsere Empfehlung ist daher, sich an die für Sie zuständige Behörde zu wenden und dort detaillierte und aktuelle Informationen einzuholen.
Beibehaltungsgenehmigung
Beachten Sie jedoch bitte, dass nach derzeit geltendem deutschen Recht jeder die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, der eine ausländische Staatsangehörigkeit freiwillig beantragt oder annimmt, ohne vorher die sogenannte „Beibehaltungsgenehmigung“ vom deutschen Staat bekommen zu haben.
Die Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung erfolgt über die Auslandsvertretungen, die Sie auch über die benötigten Unterlagen im einzelnen Auskunft geben können.
Also Vorsicht, bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, erkundigen Sie sich ganz genau.
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